PKW - Klasse B / BF17 / B197 / B78

Derzeit haben wir fünf PKW in unserem Fuhrpark. Davon verfügen zwei Fahrzeuge über ein Automatik-Getriebe.


Klasse B - Klassische PKW-Ausbildung

Kraftfahrzeuge bis max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse und Anhänger bis max. 750 kg, bis max. 8 Sitzplätze plus Fahrersitz.
Gesamtmasse des Anhängers darf auch größer als 750 kg sein, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Die theoretische Ausbildung
Der Unterricht beinhaltet 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten und 2 Doppelstunden Zusatzstoff á 90 Minuten. Wer schon einen Führerschein hat, braucht nur noch sechs Lektionen Grundstoff und den Zusatzstoff.

Die praktische Ausbildung
1. Die Grundstufe (Grundkenntnisse für die Bedienung des Fahrzeuges)
2. Die Aufbaustufe (Bedienung des Fahrzeugs auch unter schwierigen Bedingungen)
3. Die Leistungsstufe (Anwendung von gesetzlichen Bestimmungen)
4. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten)
5. Die Reife- und Teststufe (selbständiges Fahren im Verkehr)

Die Anzahl der allgemeinen Übungsfahrten richtet sich nach deinen individuellen Fähigkeiten.

Anzahl der besonderen Ausbildungsstunden á 45 Minuten:
Fünf Fahrstunden Überland
Vier Fahrstunden Autobahn
Drei Fahrstunden bei Dämmerung und Dunkelheit

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Klasse BF17 - Führerschein mit 17 Jahren)

Frühestmöglicher Beginn der Ausbildung: Mit 16,5 Jahren
Die Theorieprüfung darf frühestens drei Monate und die Praxisprüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden.

Du durchläufst die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis. Nach deiner bestandenen Fahrerlaubnisprüfung wird dir die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung deines 17. Lebensjahres ausgehändigt. Jetzt beginnt deine Probezeit. Deinen Personalausweis/Reisepass musst du steht bei dir führen. Das Fahren mit dem PKW ist nur mit einer Begleitperson erlaubt! Dieser darf die 0,5 Promille-Grenze nicht übersteigen. Bei Missachtung, droht dir der Entzug deiner Fahrerlaubnis.

Die miterteilten Klassen AM und L dürfen ohne Begleiter gefahren werden, da du hierfür das Mindestalter erreicht hast. Du darfst nur in Deutschland und Österreich fahren. Mit Vollendung deines 18. Lebensjahres darfst du ohne Begleitperson fahren. Spätestens drei Monate nach deinem 18. Geburtstag muss deine Prüfbescheinigung bei der Führerscheinstelle in den Kartenführerschein getauscht werden.

Hinweis: Du bist als Fahranfänger der Fahrer und damit verantwortlicher Fahrzeugführer. Du triffst die Entscheidungen beim Fahren, bei Verkehrsverstößen trägst du allein die Konsequenzen. Dein Begleiter ist einfach nur Beifahrer, er greift keinesfalls aktiv in das Fahrgeschehen ein.

Voraussetzungen Begleitperson/en
Mindestalter 30 Jahre
Seit den letzten fünf Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.

Zum Zeitpunkt der Erteilung des Prüfauftrages darf nur ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen sein.
Eine Einweisung der Begleitperson wird empfohlen.

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Klasse B78 / B197 - Automatik-Ausbildung

Das automatisch geschaltete Getriebe erfreut sich immer höherer Beliebtheit. Fahrzeuge mit alternativen Antrieben werden ausschließlich als Automatikfahrzeug gebaut. Auch herkömmliche Verbrennungsmotoren werden zunehmend mit Automatik-Getriebe verkauft. Du hast die Möglichkeit einen Führerschein, nur für Automatik-Getriebe zu machen oder einen Führerschein, der sowohl für Automatik - als auch Schaltgetriebe gültig ist.

B78 - Nur Automatik-Getriebe
Die theoretische Ausbildung und Prüfung B78 ist identisch mit der Klasse-B-Ausbildung. Jedoch der praktische Unterricht und die nachfolgende Praxisprüfung beschränken sich auf ein Automatik-Fahrzeug. Nach Ablegung dieser Prüfung dürfen nur PKW mit Automatikgetriebe geführt werden.

B197 - Automatik- und Schaltgetriebe
Mit dieser abgeschlossenen Ausbildung darfst du sowohl einen PKW mit Schalt- als auch Automatikgetriebe führen. Die theoretische Ausbildung und Prüfung ist identisch mit der Klasse B. Die praktische Ausbildung läuft mit einem Pkw mit Automatik-Getriebe. Außerdem müssen mindestens zehn Fahrstunden auf einem Pkw mit Schaltgetriebe absolviert werden, inkl. 15-minütiger Fahrt als Kompetenzcheck. Die praktische Prüfung erfolgt schließlich mit einem PKW mit Automatik-Getriebe.

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