Motorrad - Klasse A1 / A2 / A / AM / B196

Wir dürfen vier Motorräder und einen Motorroller unser Eigen nennen. 


Klasse AM - Kleinkrafträder

Diese Kategorie kann auch schon mit 15. Jahren erworben werden und gilt sowohl für zwei-, drei-, und vierrädrige Krafträder. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B ist die Klasse AM bereits enthalten. Bei der theoretischen Ausbildung gibt es 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff. Die Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Die Anzahl der Übungsstunden sind nicht vorgeschrieben und sind abhängig von deinen persönlichen Fähigkeiten. Besondere Ausbildungsfahrten gibt es in der Klasse AM nicht.

Führerschein mit 15:
Du durchläufst die komplette Ausbildung in Theorie und Praxis (Siehe oben). Frühestmöglicher Beginn ist ab 14,5 Jahren, die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres abgelegt werden - die Praxisprüfung frühestens einen Monat zu vor. Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird der Führerschein mit Schlüsselzahl 195 (bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland gültig) ausgehändigt. Die Anmeldung bei der Führerscheinstelle bedarf der schriftlichen Zustimmung deines gesetzlichen Vertreters, eines Sehtests, eines Erste-Hilfe-Nachweises und eines biometrischen Passbilds.

Technische Voraussetzungen:
-Krafträder / Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
-Elektromotoren / Verbrennungsmotoren mit max. 4 kW Nenndauerleistung
-Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 ccm
-bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg

Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind. 


Klasse A1 - Leichtkrafträder

Die theoretische Ausbildung enthält 12 Doppelstunden mit Grundstoff sowie vier Doppelstunden Zusatzstoff. Die praktische Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wobei die Anzahl der Übungsstunden abhängig von deinen Fähigkeiten ist. Du musst bei den Sonderfahrten aber mindestens fünf Stunden über Land, vier Stunden auf der Autobahn und drei Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit fahren. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 ist die Klasse AM enthalten. Und wenn du seit zwei Jahren in Besitz eines Führerscheins für die Klasse A1 bist, darfst du die praktische Prüfung für die Klasse A2 ablegen. 

Technische Voraussetzungen:
-Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum bis 125 cm³
-Motorleistung von nicht mehr als 11 kW
-Leistung-Gewichtverhältnis von max. 0,1 kW/kg
-Dreirädrige Kraftfahrzeuge max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, max. 15 kW Motorleistung


Klasse A2 - Mittelschwere Krafträder

Direkterwerb:
Die theoretische Ausbildung umfasst hier 12 Doppelstunden Grundstoff und vier Doppelstunden Zusatzstoff. Die praktische Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wobei die Anzahl der Übungsstunden abhängig von deinen Fähigkeiten ist. Du musst bei den Sonderfahrten aber mindestens fünf Stunden über Land, vier Stunden auf der Autobahn und drei Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit fahren. 

Wenn du die Klasse A2 direkt erwirbst, dann sind die Klassen AM und A1 enthalten.

Aufstieg von der Klasse A1
Wenn du von Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchtest, dann musst du Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzen. Beim Aufstieg sind keine theoretische Ausbildung und keine weiteren besonderen Ausbildungsfahrten vorgeschrieben. Allerdings ist das Ablegen einer praktischen Prüfung Pflicht.


Klasse A - Schwere Krafträder

Direkterwerb:
Die theoretische Ausbildung umfasst hier 12 Doppelstunden Grundstoff und vier Doppelstunden Zusatzstoff. Die praktische Ausbildung erfolgt nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, wobei die Anzahl der Übungsstunden abhängig von deinen Fähigkeiten ist. Du musst bei den Sonderfahrten aber mindestens fünf Stunden über Land, vier Stunden auf der Autobahn und drei Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit fahren. Wenn du bereits Klasse A1 besitzt, dann musst du nur drei Stunden über Land, zwei Stunden über Autobahn und eine Stunde bei Dämmerung und Dunkelheit vollziehen.
Wenn du die Klasse A direkt erwirbst, dann sind die Klassen AM, A1 und A2 enthalten.

Aufstieg von Klasse A2:
Bei Vorbesitz von Klasse A2 (mindestens zwei Jahre) brauchst du keine theoretische Ausbildung sowie keine besonderen Ausbildungsfahrten vornehmen. Allerdings ist eine praktische Prüfung abzulegen.


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